Sterbegeld BeitragsrückerstattungDer Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist immer eine sehr individuelle Angelegenheit. So muss sich der Versicherte bereits zu Lebzeiten Gedanken über Art und Umfang seines Begräbnisses machen, um am Ende den richtigen Tarif zu wählen und den individuell bestmöglichen Vertrag abschließen zu können.

Auf dem Markt agieren allerdings nicht nur viele verschiedene Versicherer, auch der Tarifdschungel wird erst übersichtlich, wenn ein Versicherungsvergleich Licht ins Dunkel bringt.

Ähnlich verhält es sich bei den Leistungen, die der Versicherer bei einer Sterbegeldversicherung anbieten kann. Wer sich über seine Wünsche bei seiner Bestattung im Klaren ist, der hat die Möglichkeit, die Leistungen der Sterbegeldversicherung entsprechend den eigenen Bedürfnissen anzupassen.

Wie verhält es sich mit einer Rückerstattung der Versicherungsbeiträge?

Ob bei einer Sterbegeldversicherung eine Rückerstattung der Beiträge möglich ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Dieser Aspekt sollte immer beim Versicherer direkt erfragt werden. Oftmals sind diese Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen bereits im Basistarif enthalten. Hier kommt vor allem die Überschussbeteiligung zum Tragen.

Versicherungsgesellschaften sind erfolgsorientierte Unternehmen, die bei Jahresabschluss meist durchaus stattliche Gewinne vorweisen können. Die meisten Anbieter von Sterbegeldversicherungen beteiligen die Versicherungsnehmer an den erwirtschafteten Überschüssen. Inwieweit die Beiträge dann zurückerstattet werden, ist jedoch von Versicherer zu Versicherer sehr verschieden.

Die Versicherungsgesellschaften müssen sich bei ihrem Überschussbeteiligungssystem jedoch an gesetzliche Grundlagen halten. So ist im Versicherungsvertragsgesetz meist ein Mindestprozentsatz fixiert, der auf jeden Fall in die Beitragsrückzahlung einfließen muss.

Einige Versicherungsunternehmen erstatten lediglich diesen Prozentsatz zurück, bei anderen Dienstleistern verläuft die Rückerstattung sogar weit darüber hinaus. Bevor der Versicherungsnehmer die Sterbegeldversicherung abschließt, sollte er sich im Hinblick auf die Beitragsrückerstattung gut informieren.

Auch Angehörige können bei einigen Versicherern von einer Beitragsrückerstattung profitieren, wenn der Versicherungsnehmer während der vertraglich festgelegten Wartezeit verstirbt. Es ist nicht unüblich, dass die Assekuranzen die Beiträge an die Hinterbliebenen zurückzahlen.

Beitragsrückerstattung in der Sterbegeldversicherung – Regelungen der Assekuranzen

Eine Beitragsrückerstattung gibt es jedoch nicht nur im Todesfall des Versicherungsnehmers. Zahlt der Versicherte beispielsweise über einen bestimmten Zeitraum regelmäßig alle vereinbarten Versicherungsbeiträge und tritt danach aus der Police aus, so steht ihm vielfach eine Rückerstattung der Beiträge zu - allerdings wird hier in der Regel nicht die volle Höhe der Beiträge zurück erstattet, sondern nur ein prozentualer Anteil! Auch hier muss die Versicherungsgesellschaft bezüglich ihrer Regelungen jedoch individuell befragt werden.

Eine eventuelle Rückerstattung der gezahlten Versicherungsbeiträge sollte allerdings nicht das hauptsächliche Kriterium beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung sein. Es lohnt sich vielmehr, sich mit dem gesamten Leistungsspektrum auseinanderzusetzen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Versicherungssumme in der richtigen Höhe gewählt wird, dass sich die regelmäßigen Beitragszahlungen angemessen gestalten und dass der Versicherungsschutz optimal ausfällt.

Um den richtigen Versicherungsschutz zu finden, ist vorab ein Versicherungsvergleich durchzuführen. In diesem kann in den detaillierten Informationen zu einem Tarif auch herausgefunden werden, wie es sich mit einer eventuellen Beitragsrückerstattung verhält.

Wichtig: Auf die Trauerfall-Vorsorge spezialisierte Versicherer wie beispielsweise Monuta bieten eine volle Beitragsrückerstattung. Die Voraussetzung für eine Erstattung ist der natürlicher Tod innerhalb der Wartezeit.

Gibt es bei der Sterbegeldversicherung eine Beitragsrückerstattung? und bewertet mit 5.0 von 5