Was und wann leistet die Sterbegeldversicherung?
Die Sterbegeldversicherer bieten ihren Kunden unterschiedliche Varianten an Trauerfallversicherungen mit und ohne Wartezeit. Diese üblichen Wartezeiten betragen je nach Versicherung zwischen 6 und 36 Monaten, sorgen jedoch nicht selten für erhebliche Probleme, wenn es um die Regulierung der Bestattungskosten geht.
Möchte ein Kunde den Todesfallschutz ohne Wartezeiten abschließen, so muss er sich im Normalfall einer Gesundheitsprüfung unterziehen und Fragen zu seinem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantworten. Werden die Fragen nur unzureichend oder gar nicht beantwortet, können die Assekuranzen Leistungskürzungen bestimmen oder den Versicherungsschutz komplett verweigern.
Bei Sterbegeldversicherungen mit Wartefristen haben Versicherungsnehmer innerhalb der festgelegten Zeiten nur beschränkten Leistungsanspruch oder er entfällt ganz. Bei Leistungsumfang, Beitragsberechnung und Tarifen unterscheiden sich die Versicherungsangebote ebenfalls. Doch, was und wann leistet die Sterbegeldversicherung eigentlich?
Versicherungsleistungen, Kosten und Besonderheiten
Eine Sterbegeldversicherung schützt Angehörige vor finanziellen Belastungen durch hohe Bestattungskosten. Die Versicherungskonzerne bieten inzwischen individuelle Todesfall-Vorsorge für jeden Anspruch und jede Altersklasse. Auch die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung ist relativ einfach möglich, genauso wie der Versicherungsschutz nach Ende der Beitragszeit. Die Leistungen der Versicherer beinhalten je nach Tarif lebenslangen Versicherungsschutz, die Auszahlung der kompletten Versicherungssumme nach Eintritt des Todes, die Auszahlung von Überschüssen und die Möglichkeit, den Bestatter selbst zu wählen. Der Versicherungskunde legt Leistungsumfang und Deckung stets nach persönlichen Kriterien fest.
So können Sterbegeldverträge die regulären Bestattungskosten abdecken, wie Transportkosten und Aufbahrung, doch auch aufwendigere Beerdigungen inklusive Grabpflege oder Rückführungen aus dem Ausland sind meist enthalten.
Besonderheit: Leben Versicherte von Sozialleistungen, so darf die Versicherungssumme bis zu einer festgelegten Höhe von staatlicher Seite nicht angerührt werden. Dies gilt auch für Versicherungspolicen, die von Kunden in Pflegeheimen mit Anrecht auf Sozialleistungen abgeschlossen wurden.
Bezugsberechtigte bekommen die Sterbegeldsumme nur ausgezahlt, wenn alle Unterlagen vorliegen. Neben der Sterbeurkunde ist auch der Versicherungsschein erforderlich sowie die letzte Quittung über die geleisteten Versicherungsbeiträge. Viele Sterbegeldversicherer zahlen bei Tod nicht nur die vereinbarte Versicherungssumme aus, sondern gewähren zusätzliche Leistungen, wie beispielsweise bei Unfalltod.
Leistungsregelungen während der Wartezeiten
Die Versicherer staffeln ihre Leistungen innerhalb der Wartezeiten. Besteht eine Wartefrist von 18 Monaten, so würde die Sterbegeldversicherung im Todesfall in den ersten neun Monaten die eingezahlten Prämien an die Bevollmächtigten auszahlen. Ab dem zehnten Monat steigert sich die Auszahlung dann auf 50 Prozent und nach Ende des achtzehnten Monats erhalten die Hinterbliebenen die vorher vereinbarte Versicherungssumme zu 100 Prozent.
Je nach Tarifauswahl zahlen die meisten Versicherer bei Tod durch Unfall unabhängig von Wartefristen sie Gesamtsumme sofort.
Wichtig: Das Eintrittsalter und das Alter des Verstorbenen können einen Einfluss auf die Wartezeiten haben, ebenso auf die Auszahlung der erwirtschafteten Überschüsse.
Besonderheiten bei Überführung und Suizid
Die meisten Sterbegeldversicherer zahlen die Beiträge im Todesfall als Einmalleistung. In diesem Fall erhalten die Angehörigen die vollen Beiträge zuzüglich Überschussanteile innerhalb von 6 Monaten. Kommt es im Ausland zu einem Sterbefall, so greift der Versicherungsschutz ebenfalls. Hat der Versicherte einen Tarif mit Überführung gewählt, übernimmt die Assekuranz in diesem Fall auch den Transport des Verstorbenen in die Heimat.
Auch bei Suizid besteht grundsätzlicher Leistungsanspruch - allerdings erst nach vereinbartem Fristablauf.
Leistungskürzungen sind bei unfallbedingten Todesursachen möglich, z. B., wenn das Geschehen durch eine Krankheit ausgelöst wurde, wie durch Diabetes oder eine Herzerkrankung.
Neben der Möglichkeit, frei über das Sterbegeld zu verfügen, können darüber hinaus Sterbegeldversicherungen abgeschlossen werden, die die komplette Organisation einer Bestattung abdecken.
Tipp: Mittlerweile bieten viele Versicherungsgesellschaften ihren Kunden kostenlose Rechtsberatung hinsichtlich Erbrecht oder Vorsorgevollmacht.