Was ist bei einem Wechsel der Sterbegeldversicherung zu beachten?
Wer eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hat, mit dieser jedoch nicht mehr zufrieden ist, der hat grundsätzlich die Möglichkeit, die Police zu kündigen oder einen Tarifwechsel vorzunehmen. Hierfür muss lediglich der bestehende Versicherungsvertrag gekündigt werden. Doch Vorsicht! Bei einer Kündigung der Sterbegeldversicherung können auch Nachteile entstehen.
Im Falle einer Kündigung erhält der Versicherungsnehmer den Rückkaufwert seiner Versicherung ausgezahlt. Wird der Vertrag jedoch bereits nach kurzer Zeit gekündigt, so ist nur selten ein Rückkaufwert vorhanden, und falls es einen gibt, fällt dieser häufig äußerst geringfügig aus. Daher muss genau abgewägt werden, ob sich eine Kündigung lohnt.
Bevor die Kündigung der Versicherungsgesellschaft übermittelt und eine neue Vertragsunterzeichnung angestrebt wird, sollte ein umfassender Vergleich im Internet durchführt werden. Der Interessent erfährt in diesem, welche Anbieter ihm eine Sterbegeldversicherung zu einem zufriedenstellenden und fairen Preis-Leistungs-Verhältnis offerieren können.
Diese Punkte sind beim Versicherungswechsel zu bedenken
Um die Kündigung und den Wechsel der Sterbegeldversicherung vorzunehmen, ist es wichtig, sich zunächst über die Kündigungsfristen der bisherigen Sterbegeldversicherung zu informieren. Diese müssen in jedem Fall einhalten werden! Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass der alte Vertrag nahtlos in den neuen übergeht. Nur so kann ausgeschlossen werden, dass der Versicherungsnehmer unnötig für zwei Policen zahlt.
Der neue Anbieter sollte gewissenhaft ausgewählt werden. Je nachdem, für welches Tarifmodell sich der Versicherte entscheidet, muss er sich darauf gefasst machen, dass er sich eventuell einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen muss. Die Gesundheitsprüfung meint hier jedoch nicht die medizinische Untersuchung von einem Arzt, sondern beinhaltet lediglich einige Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand respektive zu vorangegangenen Erkrankungen des Versicherten.
Weiterhin sollte sich der Versicherungsnehmer bei einem Wechsel der Sterbegeldversicherung darüber im Klaren sein, dass Vertrags- und Verwaltungsgebühren erhoben werden können und in den meisten Fällen auch werden.
Wechsel der Sterbegeldversicherung sorgt für höhere Beiträge
Der Wechsel der Sterbegeldversicherung wirkt sich in vielen Fällen auch auf die Höhe der Versicherungsbeiträge aus. Dies hängt mit dem Eintrittsalter in den Vertrag zusammen, denn da der Versicherungsnehmer beim Wechsel in der Regel älter ist, als beim Abschluss der Vorversicherung, werden in der Regel höhere Versicherungsbeiträge erhoben. Dies liegt wiederum daran, dass das Versicherungsrisiko mit zunehmendem Alter von den Versicherern deutlich höher eingestuft wird.
Wurde im Versicherungsvergleich eine Sterbegeldversicherung mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis ermittelt, so muss vor der Vertragsunterzeichnung unbedingt die verbindliche Zusage der Versicherungsgesellschaft abgewartet werden. Erst dann sollte das alte Vertragsverhältnis aufgekündigt werden. Durch dieses Prozedere lässt sich sicher gewährleisten, dass der Versicherungsschutz lückenlos bleibt.
Tipp: Bevor ein Wechsel zu einem anderen Anbieter in Betracht gezogen wird, ist es stets angeraten, beim aktuellen Versicherer nachzufragen, ob dieser nicht einen attraktiveren Tarif bereithält. Erst wenn diese Möglichkeit nicht gegeben ist, ein Anbieterwechsel der Sterbegeldversicherung sinnvoll.