Sterbegeldversicherung im TodesfallHeutzutage bieten Sterbegeldversicherer ihren Kunden unterschiedliche Leistungen für individuelle Ansprüche. Neben der eigentlichen Sterbevorsorge können Versicherungsnehmer auch die Kosten für Planung und Organisation der Bestattung versichern.

Viele Assekuranzen arbeiten mit Partnerunternehmen, die für einen reibungslosen Ablauf sorgen. Zahlreiche Kunden wissen jedoch nicht, was eine Sterbegeldversicherung im Todesfall benötigt und welche Formalitäten erledigt werden müssen. Stirbt ein naher Angehöriger, hat niemand den Kopf frei für bürokratische Angelegenheiten. Deshalb ist es empfehlenswert, sich bereits frühzeitig mit den Vertragskonditionen, Auszahlungsmodalitäten und Meldefristen zu beschäftigen. Die Sterbegeldanbieter formulieren hier unterschiedliche Vorgaben.

Überlegt und schnell handeln

Stirbt ein Mensch, so fühlen sich die Hinterbliebenen oft ohnmächtig und überfordert. Dennoch ist es wichtig, den Sterbegeldversicherer zügig über den Todesfall zu unterrichten. Wer überlegt und schnell handelt, vermeidet hinterher Auseinandersetzungen und Ärger. Einige Sterbegeldversicherer legen in ihren Vertragsbedingungen fest, dass Hinterbliebene unverzüglich nach Todeseintritt Mitteilung machen müssen. Es gibt Assekuranzen, die schon nach Stunden Bescheid wissen möchten, ansonsten kann es zu Einschränkungen der Leistungspflicht kommen. Nicht immer einfach, denn im Trauerfall ist besonnenes Handeln besonders schwierig.

Die Assekuranzen bestimmen die Meldefristen selbst. Dies können beispielsweise auch 30 Tage nach Eintritt des Todes sein, eine Woche oder 48 Stunden. Auch die Todesart spielt eine Rolle. Es ist generell empfehlenswert, sich umgehend per Telefon oder E-Mail an den Versicherer zu wenden, schon allein aus dem Grund, da Trauernde keine Zeit haben, sich mit den Vertragskonditionen einer Sterbegeldversicherung zu beschäftigen.

Was geschieht mit den Policen?

Ist ein Angehöriger verstorben und der Sterbegeldanbieter wurde informiert, so regelt dieser alle weiteren Schritte. Im Zweifel sollten Hinterbliebene nachfragen, welche Dokumente nötig sind, damit der Versicherungsfall schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

Die Angehörigen müssen bei der Versicherung bestimmte Unterlagen einreichen. Dazu gehören die Sterbeurkunde und eine Bescheinigung über die Todesursache. In der Sterbeurkunde müssen Geburtsort- und datum ersichtlich sein. Die Todesursache ermittelt der Arzt und hält sie schriftlich fest. Auch ein amtliches Zeugnis bescheinigt die genaue Todesursache. Ist der Tod als Folge einer Erkrankung eingetreten, so verlangt der Sterbegeldversicherer meist weitere Unterlagen, die den Krankheitsverlauf und den Beginn darlegen. Auch der Versicherungsschein, die Versicherungspolice und eine Quittung über die letzten Beitragszahlungen muss der Bezugsberechtigte in der Regel vorlegen. Die meisten Assekuranzen halten in ihren Vertragsbedingungen fest, bei Bedarf zusätzliche Unterlagen anzufordern.

Zügige Auszahlung bei Vollständigkeit der Unterlagen

Die Auszahlungen erfolgen in der Regel innerhalb weniger Tage, sofern alle Unterlagen vollständig sind. Dies betrifft jedoch nur die Verträge, die ohne Wartezeiten abgeschlossen wurden. Bei Sterbegeldverträgen mit Wartezeiten gelten die jeweiligen Vereinbarungen.

Die Versicherungssumme wird auf das Konto des Bezugsberechtigten überwiesen. Wurden keine Bevollmächtigten im Vertrag aufgeführt, so gehen die Leistungen an die Erben und sind Teil der Erbmasse. Hier kann es allerdings zu Verzögerungen kommen, da die Erbberechtigten zunächst einen Erbschein bei den Verwaltungen oder Amtsgerichten beantragen müssen. Diese Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Wichtig: Sollte es sich um einen Unfalltod handeln, so beträgt die Meldefrist meist nur 48 Stunden. Die Todesfallversicherer gewähren vielfach allerdings auch dann Leistungen, wenn die Meldefristen überschritten werden. Die Hinterbliebenen haben Gelegenheit, eine verspätete Meldung zu begründen.

Was benötigt die Sterbegeldversicherung im Todesfall? und bewertet mit 4.9 von 5