Sterbegeldversicherung LeistungsausschlussDie Sterbegeldversicherung ist eine Form der Kapitallebensversicherung und entsprechend regeln die Assekuranzen den Versicherungsschutz nach bestimmten Vorgaben. Diese Regelungen beinhalten allerdings auch den Ausschluss vom Versicherungsschutz, sodass sich Versicherungsnehmer diesbezüglich unbedingt informieren müssen.

In welchen Fällen ein Leistungsausschluss besteht

Zahlreiche Sterbegeldversicherer erbringen auch dann Leistungen, wenn der Versicherte beispielsweise während eines Einsatzes im Wehrdienst oder Polizeidienst zu Tode kommt. Bei anderen Arten von Risikolebensversicherungen wäre der Leistungsanspruch hier explizit ausgeschlossen. Auch Todesfälle, die durch Unruhen im Land oder terroristische Anschläge eintreten, sind abgedeckt.

Allerdings gibt es auch bei den Sterbegeldanbietern Ausschlusskriterien und Einschränkungen. Die Vereinbarungen variieren je nach Sterbegeldanbieter.

Leistungen bei absichtlich herbeigeführtem Tod

Seit die Krankenkassen nach Beschluss im Jahre 2005 keine Zuschüsse mehr für Bestattungskosten zahlen, haben zahlreiche Verbraucher eine Sterbeversicherung abgeschlossen. Todesfall-Vorsorge bedeutet stets finanzielle Entlastung für die Hinterbliebenen, denn die Kosten für Erd- und Feuerbestattungen sind meist erheblich. Die Versicherungsleistungen werden an die Person ausgezahlt, die auf dem Versicherungsschein als Bevollmächtigte eingetragen ist.

Doch in einigen Fällen kann es hier zu Leistungsausschlüssen kommen. Ist beispielsweise ein Erbe oder ein anderer Bezugsberechtigter für den Tod des Versicherten verantwortlich, so müssen die Assekuranzen in der Regel nicht zahlen. Bei einem absichtlich herbeigeführten Tod liegt eine Verletzung der Vertragskonditionen vor, beziehungsweise ein Fehlverhalten. Der Sterbegeldversicherer kann sich sodann auf die Leistungsfreiheit beziehen.

Eingeschränkte Leistungen bei Kriegseinsätzen

Bei Vertragsverletzungen können die Versicherer Leistungen nur anteilig gewähren, kürzen oder ganz verweigern. Kommt ein Versicherter bei einem Kriegseinsatz ums Leben, zum Beispiel durch den Einsatz von ABC-Waffen, bei Rebellionen oder durch eine terroristische Aktion, sind die Versicherungsleistungen häufig eingeschränkt. Die Leistungspflicht umfasst oft nur die Auszahlung des Betrages in Höhe des Rückkaufwertes, so wie es auch bei einer Kündigung der Fall wäre.

Ein kompletter Leistungsausschluss erfolgt meistens dann, wenn der Versicherte nachweisbar an Unruhestiftungen beteiligt war. Auch wenn der Sterbegeldvertrag eine Klausel für den Schutz bei Unfalltod inklusive Zusatzleistungen enthält, müssen Hinterbliebene damit rechnen, dass die Assekuranz die Bonusleistungen nicht auszahlt.

Pauschal lässt sich jedoch keine Aussage treffen, da die Sterbegeldanbieter stets unterschiedliche Vertragsbedingungen zu Leistungsausschlüssen formulieren. Interessierte sollten sich vor Abschluss eingehend informieren und beraten lassen.

Leistungsanspruch bei Selbstmord oder Krankheit

Da mittlerweile die meisten Sterbegeldversicherer auf die Beantwortung von Gesundheitsfragen verzichten, ist es möglich, auch bei schweren Erkrankungen, wie HIV oder Krebs, eine Todesfallvorsorge mit vollem Versicherungsschutz zu treffen. Handelt es sich um einen Vertrag mit Gesundheitsprüfung und hat der Versicherte eine Erkrankung verschwiegen, die ursächlich für den Tod ist, so kann das zum Wegfall oder zur Kürzung der Leistungen führen.

Bei Selbstmord gewähren die Versicherer zwar Leistungen, zahlen die Summe aber erst nach einer bestimmten Wartefrist aus, zum Beispiel nach zwei Jahren. Ist die versicherte Person durch Eigenverschulden gestorben und hat Prämien nicht pünktlich bezahlt, so behalten sich die Versicherungen ebenfalls eine Kürzung der Leistungen vor.

Die Ermittlung des geeigneten Versicherungsanbieters ist besonders einfach mit einem Sterbegeld-Versicherungsvergleich. Die Vergleichsportale listen nicht nur einzelne Assekuranzen, sondern ermöglichen auch den Blick auf die Vertragskonditionen und stellen die wichtigsten Aspekte stichpunktartig zusammen.

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