Sterbegeldversicherung oder Risikolebensversicherung?
Hören Verbraucher von einer Sterbegeldversicherung, so wissen viele meist gar nicht so recht, was diese Versicherungsart eigentlich genau ist und was sie leistet. Genau dies möchten wir im nachfolgenden Artikel näher beleuchten um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.
Oft herrscht die Meinung, dass eine Todesfallversicherung mit einer Risikolebensversicherung vergleichbar ist. Doch dem ist nicht so! Wer zweifelt, welche Police die richtige ist, sollte die Unterschiede kennen. Sterbegeldversicherung oder Risikolebensversicherung? - ein Vergleich.
Risikolebensversicherung – langfristiger Schutz für Hinterbliebene
Eine Risikolebensversicherung ist eine Form der kapitalbildenden Lebensversicherung und greift entweder im Erlebensfall oder aber, wenn der Versicherungsnehmer Angehörige nach seinem Ableben finanziell absichern will. Häufig wählen Kunden diesen Versicherungstyp, um den Lebensstandard zu erhalten, wenn plötzlich ein Einkommen wegbricht. Die Risikolebensversicherung ist stets für eine langfristige Verwendung gedacht! Der ausgezahlte Geldbetrag unterstützt Bezugsberechtigte oft über viele Jahre.
Eine Risikolebensversicherung soll ein finanzielles Polster schaffen. Neben der Absicherung von Hinterbliebenen dient diese Versicherungsart häufig allerdings auch als Sicherheit für bestehende Kredite. Versicherungsnehmer wählen dieses Vertragsmodell, um im Todesfall die Tilgung der Restsumme eines Darlehens sicherzustellen. Auch junge Paare und Familien mit nur einem Hauptverdiener profitieren von dem Schutz einer Risikolebensversicherung. Ebenso eignet sich diese Versicherungsform, um einen Immobilienkauf abzusichern. Risikolebensversicherungen sind somit flexibel an die individuelle Situation anpassbar.
Die Vorteile auf einen Blick:
- langfristige Absicherung für Hinterbliebene
- geringe monatliche Raten
- hohe Versicherungssummen
- flexible Anpassung an die individuelle Situation
- Absicherung für Kredite und Immobilien
- für junge Paare und Familien geeignet
- Verwendung zur Absicherung zahlreicher Bereiche
Sterbegeldversicherung: Nutzung zur Deckung von Bestattungskosten
Die Sterbegeldversicherung ist zwar auch eine Risikoversicherung, allerdings bildet diese kein langfristiges Kapital für die Bezugsberechtigten. Die Sterbefallpolice dient ausschließlich der Deckung von Bestattungskosten und tritt im Todesfall in Kraft.
Die Leistungen einer Sterbegeldversicherung umfassen die Abdeckung einfacher Bestattungskosten oder Kosten für eine Bestattung inklusive Grabpflege und anderer Aufwendungen. Auch die Organisation einer Bestattung kann über diese Versicherungsart abgedeckt werden, genauso wie die Kosten für eine psychologische Betreuung.
Die Sterbefallversicherung kann nicht wie die Risikolebensversicherung für beliebige Zwecke eingesetzt werden. Die Versicherer zahlen die vereinbarte Summe ausschließlich nach Vorlage ärztlicher Atteste und der Sterbeurkunde an die Bevollmächtigten aus.
Bei Abschluss einer Risikolebensversicherung sind im Gegensatz zur Todesfallversicherung mehr Formalitäten nötig. Die Versicherer verlangen häufig eine Gesundheitsprüfung, Assekuranzen für Sterbegeldversicherungen verzichten dagegen oft auf Gesundheitsnachweise, da die Auszahlungssummen recht gering sind.
Die Sterbegeldversicherung bietet:
- besonders niedrige Beiträge
- komplette Übernahme der Bestattungskosten
- einfache Abschlussformalitäten
- Vertragsabschluss auch ohne Gesundheitsprüfung
- unkomplizierte Auszahlung der Versicherungssumme
- optimaler Todesfallschutz mit wählbaren Zusatzoptionen
Todesfallpolice: Keine Kapitalanlage, sondern reine Versicherung
Viele Organisationen weisen immer wieder darauf hin, dass eine Sterbegeldversicherung nicht lohnenswert ist. Dabei geht es hier jedoch nicht um eine Kapitalanlage, sondern um eine Todesfallpolice als reine Versicherung. Die Sterbegeldversicherung soll Bezugsberechtigte nach dem Ableben des Versicherungskunden vor den finanziellen Belastungen einer Beerdigung schützen. Die Risikolebensversicherung hingegen leistet im Todesfall und im Erlebensfall, allerdings tritt sie nur während der Versicherungszeit in Kraft.
Sogenannte Abschiedsversicherungen gehören darüber hinaus zu den nicht anrechenbaren Vermögenswerten und gelten als Schonvermögen. Das heißt, in Härtefällen, wie beim Empfang von Sozialleistungen, darf das Geld aus Sterbeversicherung nicht angetastet werden.
Wie die Risikolebensversicherung, so sollte auch die Todesfallpolice auf die persönliche Lebenssituation ausgerichtet sein. Versicherungsgesellschaften bieten bei beiden Modellen Verträge mit und ohne Wartezeit an. Ohne Wartezeit bedeutet uneingeschränkten Sofortschutz nach Vertragsabschluss.
Um eine leistungsstarke Sterbefallversicherung oder eine sinnvolle Risikolebensversicherung zu finden, sollten Verbraucher grundsätzlich einen Versicherungsvergleich im Internet starten.
Beiträge bei Todesfallversicherung und Risikolebensversicherung
Heutzutage ist der Versicherungsmarkt oft undurchschaubar. Die Assekuranzen versprechen die besten Verträge zu Top-Konditionen. Der Laie tut jedoch gut daran, sich über unterschiedliche Versicherungsmodelle zu informieren.
Die lebenslängliche Sterbefallversicherung ist wie die flexible Risikolebensversicherung ein privater Zusatzschutz.
Abschiedsversicherungen mit und ohne Gesundheitsprüfung gibt es bereits für Beiträge zwischen 5 und 10 Euro pro Monat. Die Versicherungssummen sind entsprechend gering und belaufen sich auf etwa 2.500 bis 12.000 Euro. Für eine Risikolebensversicherung hingegen müssen Versicherungsnehmer etwas tiefer in die Tasche greifen, allerdings unterscheiden sich die Beiträge erheblich und sind stets abhängig vom Alter, Geschlecht, Beruf und Gesundheitszustand.
Auch die Auszahlungssummen variieren stark. Finanzexperten empfehlen jungen Leuten, das Fünffache des Jahresbruttoeinkommens abzusichern.
Übrigens: Wer Extremsportler oder Raucher ist, muss mehr bezahlen! Bei einer Sterbeversicherung ohne Gesundheitsprüfung spielen diese Lebensumstände keine Rolle.
Versicherungsnehmer, die bei Risikolebensversicherungs-Anbietern aufgrund der Gesundheitsprüfung abgelehnt wurden, können jederzeit eine Todesfallversicherung abschließen. Eine Sterbeversicherung ist auf jeden Fall günstiger als eine Risikoversicherungs-Police.
Leistungsausschluss bei Suizid?
Die Todesart spielt bei Risikolebensversicherungen eine große Rolle. Handelt es sich um eine unnatürliche Todesursache, müssen Hinterbliebene mit einem Leistungsausschluss rechnen. Zwar zahlen die Assekuranzen bei Unfalltod, doch bei Suizid verweigern die meisten Versicherer die Auszahlung. Wurde der Verstorbene ermordet, warten die Versicherer zunächst ab, bis der Mordfall von amtlicher Seite aufgeklärt ist. War ein Bezugsberechtigter der Mörder, muss die Versicherung nicht zahlen.
Sterbegeldversicherer leisten hingegen auch bei Selbstmord, allerdings erst nach Ablauf einer Wartezeit. Üblich sind Wartezeiten zwischen ein bis drei Jahre.
Fazit
Generell gibt es bei Todesfallversicherungen und Risikoversicherungen erhebliche Unterschiede hinsichtlich Auszahlungssummen, Beiträge, Konditionen und Voraussetzungen. Um Angehörige finanziell abzusichern und für eine freie Verfügbarkeit empfiehlt sich die Risiko-Variante.
Eine Sterbegeldversicherung verhindert dagegen Einbußen aufgrund hoher Bestattungskosten, kann aber auch nur für diesen Zweck verwendet werden. Beide Versicherungsmodelle haben ihre Vorteile und erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Eine Entweder-oder-Empfehlung ist daher nicht möglich.