Über eine Sterbegeldversicherung denken die wenigsten nach, doch ist diese Art Versicherung nach dem Wegfall der Sterbegeldhilfen seitens der gesetzlichen Krankenkassen wichtiger denn je geworden. Bestattungen kosten heute im Durchschnitt zwischen 4.000 und 6.000 Euro, häufig entstehen jedoch Beerdigungskosten von weit mehr als 10.000 Euro. Die Abschiedsversicherung stellt sicher, dass die Hinterbliebenen kein finanzielles Fiasko erleben und der Verstorbene ein würdiges Begräbnis bekommt. Doch, was geschieht nach Beantragung und Auszahlung von Sterbegeld? Müssen Hinterbliebene für die Auszahlungssumme Erbschaftssteuer entrichten?

Erbschaft nicht relevant für die Sterbegeldauszahlung

Im Leistungsfall nach Ableben des Versicherungsnehmers muss die Sterbegeldversicherung den vorab vereinbarten Betrag an die Bevollmächtigten auszahlen. Die Hinterbliebenen nutzen das Geld in der Regel für die Bezahlung der Bestattungskosten, zur Grabpflege oder für andere mit der Beerdigung einhergehende Aufwendungen.

Angehörige müssen die Sterbeurkunde, den Versicherungsschein und auf Anfrage weitere Dokumente vorlegen, wenn sie den Sterbegeldantrag stellen. Eine Erbschaft ist für die Auszahlung der Sterbebeihilfen jedoch nicht relevant.

Eine Sterbegeldversicherung ist grundsätzlich nicht Teil des Nachlasses. Auch wenn Auseinandersetzungen wegen eines Erbes anstehen oder das Testament noch nicht eröffnet wurde beziehungsweise keines existiert, zahlt der Sterbegeldanbieter die Versicherungssumme aus.

Angehörige müssen nicht auf die Ausstellung eines Erbscheins warten, wenn sie über die Sterbegeldleistungen verfügen wollen.

Hohe Freibeträge, kaum Steuern

Grundsätzlich erhebt der Fiskus auf die Beträge aus der Sterbegeldversicherung Erbschaftsteuer oder Schenkungssteuer, allerdings setzen die Behörden sehr hohe Freibeträge im Falle von Erbschaften an, sodass kaum Steuern anfallen - oft gar keine. Die Sterbegeldversicherung leistet unabhängig davon, ob ein Erbberechtigter sein Erbe annimmt oder ausschlägt.

Tipp: Ein Angehöriger schließt eine Begräbnisversicherung ab und der Ehepartner wird in der Police als versicherte Person geführt. Sollte die versicherte Person sterben, erhielte der Angehörige die volle Auszahlungssumme. In diesem Fall entfällt die Erbschaftssteuer, weil der Empfänger kein Erbe ist. Die Beiträge zur Versicherung kann die versicherte Person selbst leisten, auch wenn sie den Sterbegeldvertrag nicht selbst abgeschlossen hat.

Wichtige Fakten im Überblick

Sterbegeld kann jedoch nicht nur auf Angehörige übertragen werden, sondern stets auch auf ein Bestattungsinstitut, das bis zum Ableben des Versicherten ein Treuhandkonto einrichtet.

Sterbegeldleistungen werden als Schonvermögen betrachtet und dürfen nicht bei Bezug von Sozialleistungen angerechnet werden. Begräbnisgelder gehören des Weiteren nicht zur Erbmasse und sind somit auch nicht dem Pflichtteil unterstellt. Bei Auszahlung von Sterbegeld im Todesfall sind die Beträge steuerfrei, sofern sie der Bezahlung der Beerdigungskosten dienen.
In der Steuererklärung gelten Beiträge zur Sterbegeldversicherung als Sonderausgaben und können steuerlich geltend gemacht werden. Neben reinen Sterbegeldversicherungen gibt es verschiedene Versionen von Lebensversicherungen mit Todesfallschutz.

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