Können die Beiträge für die Sterbegeldversicherung steuerlich abgesetzt werden?
Sterbegeldversicherungen ermöglichen eine würdevolle Bestattung und schützen die Hinterbliebenen vor finanziellen Einbußen. Beerdigungen sind jedoch teuer und Guthaben auf einem herkömmlichen Sparbuch wird schlecht verzinst. Gute Gründe also, um eine Todesfallversicherung abzuschließen. Die Höhe der monatlichen Prämien ist niedrig und ermöglicht auch Menschen mit schmalem Budget den Abschluss einer Sterbeversicherung.
Doch wie sieht es in Sachen Steuer aus? Können die Beiträge für die Sterbegeldversicherung steuerlich abgesetzt werden? Fragen, die sich nicht pauschal klären lassen, denn die Versicherungsgesellschaften offerieren ganz unterschiedliche Policen mit variantenreichen Konditionen. Zudem bieten viele Arbeitgeber ebenfalls Formen der Todesfallversicherung an, und auch Assekuranzen für Lebensversicherungen haben Policen mit zusätzlichem Todesfallschutz im Programm. Generell sei jedoch gesagt, dass alle Risikoversicherungen mit Leistungspflicht im Todesfall steuerlich geltend gemacht werden können.
Im Todesfall steuerfrei
In der Einkommenssteuererklärung ist die Anlage „Vorsorgeaufwand“ das richtige Dokument, um Versicherungen mit Todesfallleistungen als Sonderausgaben anzugeben. Sterbegeldversicherungen dürfen, wie andere Kapitallebensversicherungen auch, bis zu einem festgelegten Höchstbetrag steuerlich geltend gemacht werden. Im Hinblick auf die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit geben die Versicherer selbst sowie geschulte Steuerfachleute Auskunft.
Prinzipiell steuerpflichtig sind alle Leistungen im Erlebensfall. Doch auch bei einem Rückkauf besteht Einkommensteuerpflicht, sodass der Versicherungsnehmer an das zuständige Finanzamt in jedem Fall Steuern abführen muss. Die Steuerpflicht obliegt stets dem Versicherungsnehmer, nicht den bevollmächtigten Angehörigen.
Wichtig: Erbringt die Sterbegeldversicherung Leistungen nach einem Todesfall, so müssen die Empfänger keine Steuern zahlen, sofern die Auszahlungssumme ausschließlich zur Deckung der Bestattungskosten genutzt wird.
Vorsorgeaufwendungen bei bestimmten Vertragslaufzeiten
Die Begräbniskostenversicherungen bewerten die Finanzämter wie eine Form der Kapitallebensversicherung. Aus diesem Grund können alle geleistete Beiträge der Sterbegeldversicherung von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt im Übrigen für alle Prämien, die für Lebensversicherungen gezahlt werden. Die Höchstbeträge setzen sie Steuerbehörden fest, zudem spielt der persönliche Steuersatz eine Rolle.
Beiträge für eine Sterbegeldversicherung lassen sich als Vorsorgeaufwendungen bei bestimmten Vertragslaufzeiten geltend machen, zum Beispiel bei einer Laufzeit von 12 Jahren. Ebenso spielt die vereinbarte Todesfallschutzsumme eine Rolle. Sie muss mindesten 60 Prozent der gesamten Beitragssumme betragen.
Absetzbarkeit für Einmalprämien und ratierliche Beiträge
Eine Sterbegeldversicherung, häufig auch Abschiedsversicherung genannt, gewährt im Todesfall die festgelegte Versicherungssumme zuzüglich angefallener Überschüsse. Als Sonderausgaben absetzbar sind Einmalprämien und ratierliche Beiträge. Die Prämien selbst richten sich nach dem Lebensalter, d. h., je früher der Versicherungsabschluss erfolgt, desto geringer fallen die Beiträge aus. Entsprechend niedriger sind auch die steuerlichen Vergünstigungen. Sollte eine Stundung der Beiträge erfolgen, so können in der Steuererklärung allerdings lediglich die tatsächlich geleisteten Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Der Fiskus erstattet darüber hinaus nur die Versicherungsbeiträge bis zur Höchstgrenze - mehr Steuern bekommen Versicherungsnehmer nicht zurück.
Die Absetzungsvoraussetzungen sind zum Teil schwer zu durchschauen. Bevor die Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden, sollten sich Verbraucher daher eingehend mit den vertraglichen Regelungen der einzelnen Anbieter auseinandersetzen.