Wer in eine Sterbegeldversicherung einzahlt, der sorgt in finanzieller Hinsicht für den Fall des eigenen Todes vor. Die Sterbegeld-Police wird vor allem deshalb abgeschlossen, damit sich die Hinterbliebenen nicht darum kümmern müssen, ob für die Bestattung genügend Geld vorhanden ist. Gleichzeitig trägt der Versicherungsnehmer Sorge dafür, dass er ein würdevolles Begräbnis erhält.

Doch so sinnvoll die Sterbegeldversicherung ist, hin und wieder kann es vorkommen, dass der Versicherungsschutz nicht mehr gewünscht wird oder dass man mit Leistungen und Tarifen nicht mehr einverstanden ist. In diesem Falle besteht die Möglichkeit, die Police unter Berücksichtigung bestimmter Aspekte zu kündigen.

Bei einer Kündigung sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Kündigung muss dem Versicherer schriftlich eingereicht werden
  • Die Kündigung muss stets zur nächsten Fälligkeit erfolgen
  • Bei einer Kündigung kommt der Rückkaufswert zur Auszahlung
  • In den ersten Jahren kann der Rückkaufswert sehr gering oder gar nicht vorhanden sein

Grundsätzlich ist eine Beitragsfreistellung der Sterbegeldversicherung besser als eine Kündigung.

Vorteile einer Beitragsfreistellung:

  • Das bereits eingezahlte Kapital bleibt erhalten und verzinst sich bis zum Ablauf weiter
  • Der Versicherungsschutz im Todesfall bleibt bestehen
  • Es entstehen keine finanziellen Verluste

Dies muss bei der Kündigung der Sterbegeldversicherung beachtet werden

Ganz gleich, ob die Sterbegeldversicherung aufgrund finanzieller Probleme oder aus Gründen der Unzufriedenheit gekündigt werden soll - einige Fakten muss der Versicherte immer beachten. Zum einen gilt es, die vorgeschriebenen Kündigungsfristen einzuhalten. Informationen darüber lassen sich dem Versicherungsvertrag entnehmen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Kündigung immer zur nächsten Fälligkeit der Police erfolgen muss. Die Kündigung der Sterbegeldversicherung muss dem Versicherer stets schriftlich eingereicht werden.

Weiterhin ist es erforderlich, dass der Versicherungsnehmer seinen Kündigungswunsch gegenüber dem Versicherer schriftlich bekundet. Um einen Nachweis in Händen zu halten, empfiehlt es sich, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden.

Wird die Sterbegeldversicherung gekündigt, so erhält der Versicherte den Rückkaufwert ausgezahlt. Um jedoch vollumfänglich vom ausgezahlten Rückkaufwert profitieren zu können, sollte die Police nicht in den ersten Jahren des Versicherungsverhältnisses gekündigt werden. Zu diesem frühen Zeitpunkt ist der Wert zumeist sehr geringfügig oder gar negativ, sofern die Bearbeitungsgebühren die eingezahlten Beiträge noch übersteigen.

Soll die Sterbegeldversicherung aus Gründen der Unzufriedenheit mit Preisen oder Leistungen gekündigt werden, so raten Experten zunächst zu einem Wechsel der Assekuranz. Sind allerdings finanzielle Probleme der Grund, dann zahlt es sich für den Versicherten in den meisten Fällen aus, wenn er eine vorübergehende Beitragsfreistellung oder eine Stundung beantragt. Hieraus ergibt sich der Vorteil, dass dem Versicherungsnehmer keinerlei Einbußen entstehen und er trotzdem den vollen Versicherungsschutz erhält. Ist der finanzielle Engpass überbrückt, können die Beitragszahlungen dann meist wie gewohnt eingezahlt werden. Einige Assekuranzen erwarten jedoch eine zeitnahe Überweisung der gestundeten Beiträge, sodass im Vorfeld unbedingt ein Blick in die Vertragsunterlagen erfolgen sollte.

Vor dem Vertragsabschluss steht der Vergleich

Damit es erst gar nicht zu einer Kündigung der Sterbegeldversicherung kommt, sollte die Police von Anfang an mit Bedacht gewählt werden. Vor dem Vertragsabschluss ist in jedem Fall ein Vergleich angeraten. In diesem kann kostenlos und unverbindlich online ermittelt werden, welche Anbieter es auf dem Versicherungsmarkt gibt und welche Leistungen zu welchen Tarifen angeboten werden. Auf diese Weise lässt sich eine Sterbegeldversicherung finden, die einerseits die eigenen finanziellen Verhältnisse nicht übersteigt und die andererseits die individuellen Wünsche des Versicherten berücksichtigt. Gerade, wenn der Versicherte und dessen Angehörige finanziell nicht gut gestellt sind, sollte auf die richtige Sterbegeldversicherung gesetzt werden, anstatt den Hinterbliebenen zu allem Schmerz auch noch die hohen Bestattungskosten zu hinterlassen.

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