Kann ich die Beiträge für meine Sterbegeldversicherung nachträglich erhöhen oder senken?
Eine Sterbegeldversicherung bringt sowohl dem Versicherten als auch den Hinterbliebenen verschiedene Vorteile. So stellt die Sterbegeldversicherung im Wesentlichen eine finanzielle Entlastung dar, da die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme für alle Kosten aufgewendet werden kann, die im Zusammenhang mit der eigenen Bestattung stehen. Dennoch sollte sich der Versicherungsnehmer darüber im Klaren sein, dass er mit dem Vertragsabschluss eine dauerhafte Verpflichtung eingeht. Er muss also imstande sein, die Versicherungsbeiträge langfristig über viele Jahre zu zahlen.
Im Leben gibt es jedoch immer wieder auch Situationen, in denen die Beitragszahlung nicht mehr gewährleistet werden kann, beispielsweise, wenn der Versicherungsnehmer arbeitslos wurde.
So lassen sich Zahlungsschwierigkeiten überbrücken
Gerät der Versicherte in einen finanziellen Engpass, so stehen ihm im Wesentlichen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, diese Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken. Erstens kann der Versicherte bei der Versicherungsgesellschaft eine Beitragsfreistellung entweder teilweise oder vollkommen beantragen. Als zweite Möglichkeit ist die Stundung der Versicherungsbeiträge in Betracht zu ziehen.
Möchte der Versicherte bei einem finanziellen Engpass eine Beitragsfreistellung oder eine Reduzierung der Beiträge beantragen, dann ist dies bei vielen Versicherern unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zumeist muss jedoch ein vertraglich festgelegter Mindestrückkaufwert geleistet worden sein.
Der Versicherungsnehmer hat bei einer Beitragssenkung oder Freistellung nicht zu befürchten, dass er finanzielle Nachteile dadurch hat. So wird das bislang angesparte Guthaben auch bei einer Aussetzung der Beiträge weiterhin verzinst.
Ein Nachteil gibt es bei der Reduzierung der Beiträge allerdings dennoch. Der Todesfallschutz stellt sich in vielen Fällen deutlich reduziert dar und es kann passieren, dass die angesparte Versicherungssumme nicht mehr für alle Bestattungskosten ausreichend ist.
Die meisten Versicherer lassen sich vorzugsweise auf eine Stundung der Versicherungsbeiträge ein. Diese kann dann in der Regel für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten in Anspruch genommen werden. Wird die Stundung während einer Elternzeit des Versicherten gewünscht, so kann sich die Gewährung dieser Kulanzleistung auf einen Zeitraum bis zu 36 Monate verlängern.
Während der Stundung müssen vonseiten des Versicherungsnehmers keine Beiträge geleistet werden. Ist diese Frist jedoch abgelaufen, dann ist eine Nachzahlung der gestundeten Beiträge fällig. Hierbei sind die Geschäftsbedingungen der Versicherungsgesellschaft besonders zu beachten. So muss die Rückzahlung der ausgesetzten Beiträge in den meisten Fällen in einem bestimmten Zeitraum erfolgen.
Wichtig: Ob eine Erhöhung respektive eine Reduzierung der Versicherungsbeiträge möglich ist, muss stets individuell beim Versicherer erfragt werden.
Gut beraten ist der Versicherte, wenn er eine sogenannte Dynamik in den Versicherungsvertrag einfließen lässt. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Beiträge jährlich anzupassen. Wurde eine Dynamik im Versicherungsvertrag integriert, so lässt sich deutlich leichter auf einen Kaufkraftverlust beziehungsweise auf Änderungen bei den zu erwartenden Bestattungskosten reagieren. Bringt der Versicherte zum Beispiel in Erfahrung, dass die Kosten für die Grabpflege steigen werden, können die Beiträge bei einigen Versicherungsgesellschaften individuell angepasst und erhöht werden.