Sterbegeldversicherung LeistungszeitraumErfolgt der Abschluss einer Sterbeversicherung, so müssen sich Hinterbliebene von nun an nicht zusätzlich den Kopf über die Bezahlung der Beerdigungskosten zerbrechen. Die private Todesfall-Vorsorge ist besonders wichtig geworden, seit die Krankenkassen keine Zuschüsse mehr gewähren.

Die Leistungen der Sterbegeldversicherungen sind auf individuelle Wünsche zugeschnitten, sodass eine Bestattung nach den eigenen Vorstellungen geplant werden kann.

Doch für welchen Zeitraum benötigt man eigentlich eine Sterbegeldversicherung und ab welchem Alter ist der Versicherungsabschuss sinnvoll?

In der Regel zahlen Versicherungsnehmer bis zu einem Alter zwischen 81 und 85 Jahren in die Sterbegeldversicherung ein. Anschließend stellen die Assekuranzen die Versicherung beitragsfrei.

Hinweis: Die Versicherer haben meist Altersbegrenzungen für die Beitragsfreiheit festgelegt, beispielsweise bis zu einem Lebensalter von 100 Jahren.

Verschiedene Varianten der Beitragserhebung

Die Beitragsdauer ist je nach Versicherung unterschiedlich geregelt und kann individuell vereinbart werden. Die meisten Assekuranzen bieten ihren Kunden Tarifmodelle ab einem Eintrittsalter von 20 Jahren an. Da Sterbegeldversicherungen im Gegensatz zu anderen Kapitallebensversicherungen grundsätzlich mit einem Versicherungsfall rechnen, gelten besondere Bedingungen. Wie bei anderen Risikolebensversicherungen auch, so steigt auch hier der Beitragssatz mit zunehmendem Alter. Je jünger ein Versicherungsnehmer ist, desto günstiger sind auch die Beiträge.

Wichtig! Wenn über lange Zeit in die Versicherung eingezahlt wird, besteht die Gefahr, dass die Auszahlungssumme letztlich weitaus niedriger ist.

Die Versicherer informieren über verschiedene Varianten der Beitragserhebung. Ein online Tarifrechner leistet bei der Beitragsberechnung gute Dienste. Weil die Beiträge doch recht gering sind, schützen sich Sterbegeldversicherer vor Verlusten, indem sie häufig Wartezeiten zwischen 6 und 36 Monaten vereinbaren, ehe es zu einer Auszahlung kommt.

Feste oder variable Tarife

Das Alter des Versicherungsnehmers ist ein entscheidender Faktor bei der Policen-Wahl. Die Sterbegeldversicherer bieten ihren Kunden feste und variable Tarife. Orientieren sich die Auszahlungssummen am Lebensalter, so werden häufig Vereinbarungen bis zum 65. oder 85. Lebensjahr getroffen. Die monatlichen Beiträge errechnen sich aus den Chancen, dieses Lebensalter zu erreichen. Junge Leute sollten sich eher für variable Tarife entscheiden, die mit fest vorgegebenen Beitragsjahren einhergehen. Zum Beispiel kann eine Police für eine Sterbegeldversicherung über eine Laufzeit von 25 Jahren gewählt werden. Nach Ablauf der Vertragsfrist müssen Versicherungsnehmer keine Prämien mehr leisten, die vereinbarte Versicherungssumme wird dann im Todesfall an die Bezugsberechtigten ausgezahlt. Lebt der Versicherungskunde lange, so profitiert allerdings auch die Versicherungsgesellschaft, da sie das Geld gewinnbringend anlegen kann.

Einmalbetrag bei Höchsteintrittsalter

Das Höchsteintrittsalter für eine Sterbegeldversicherung liegt bei 85 Jahren. In diesem Fall fordern die Versicherer allerdings die Bezahlung der monatlichen Prämien als Einmalbetrag. Stellt sich die Frage, ob der eigentliche Sinn einer Todesfallversicherung dann überhaupt noch gilt. Die Versicherung hat das Geld bereits und oft sind keine Angehörigen mehr da. In diesem Fall ist es ratsam, als Bevollmächtigten einen Bestattungsunternehmer zu beauftragen, der das Geld bis zum Eintritt des Todes treuhänderisch verwaltet und anschließend für die Beerdigung nutzt. Generell kann jeder Versicherungsnehmer die Sterbegeld-Police an ein Bestattungsinstitut abtreten. Versicherungskunden sollten hier allerdings immer eine Bestattungsverfügung aufsetzen lassen, damit die Beerdigung tatsächlich nach den persönlichen Wünschen erfolgt.

Die Kosten für eine Sterbegeldversicherung variieren je nach Lebensalter und lassen sich nicht pauschal beziffern. Todesfallversicherungen schützen die Angehörigen jedoch in jedem Fall vor großen finanziellen Belastungen. Es ist unerheblich, wann der Versicherungsnehmer verstirbt – die Versicherung tritt in Kraft, sobald Leistungsanspruch beginnt.

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